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Haus- und Grund

Für den Besitzer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks besteht eine Verkehrssicherungspflicht . Dies bedeutet, dass jeder, der mit seinem Eigentum eine Gefahrenquelle schafft, verpflichtet ist, die zur Abwendung eines möglichen Schadens notwendigen Sicherungen vorzunehmen. Zum Beispiel: Beseitigungen von Gefahrenquellen, ausreichende Beleuchtung, Streuen oder Schneeräumen.

Bereits durch den Grundstücks- oder Hauskauf entsteht dem Eigentümer ein Haftungsrisiko (Haftung für Schäden, die Dritten durch sein Eigentum entstehen). Dieses Risiko kann durch den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gedeckt werden. Sie versichert den Haus- bzw. Grundstücksbesitzer (bebaute oder unbebaute Grundstücke) in seiner Eigenschaft als

  • Eigentümer
  • Pächter
  • Mieter oder
  • Nießbraucher

Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus oder einer selbst bewohnten Wohnung ist dieses Risiko in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlosse