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Tipps für Häuslebauer

Erste Phase:

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Der Abschluss einer separaten Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke ist erforderlich.

Die Kosten dieser Versicherung richten sich nach Größe des Grundstücks.

 

Zweite Phase:

Privathaftpflichtversicherung
Über die Privathaftpflicht Versicherung des Bauherren besteht Versicherungsschutz auch für Umbaumaßnahmen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe der Bausumme

Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wird diese Summe überschritten, ist eine separate Bauherrenhaftpflicht-versicherung notwendig.

Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung, auch Bauwesenversicherung genannt, schützt das Eigentum des Bauherren. Unvorhergesehene finanzielle Belastungen während der Bauphase, aufgrund von Schäden an den Bauleistungen, können Finanzierungspläne erheblich durcheinander bringen. Alleine die Vergabe der Bauausführung an einen Bauträger reicht nicht als Schutz vor möglichen finanziellen Verlusten durch Schäden am Baukörper aus.

Gebäudeversicherung

  • Neubau
    Sinnvoll ist, zum Baubeginn eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Zwar wird der Versicherungsschutz einer Gebäudeversicherung nur für bewohnte Gebäude zur Verfügung gestellt, aber der Gebäudever-sicherer bietet für Neubauten während der Bauphase bis zum Einzug (i.d.R. max. 2 Jahre) beitragsfreien Versicherungsschutz für das Feuerrisiko. Die so genannte Feuerrohbauversicherung.
  • An-/Umbau
    Erst einmal ist zu klären, ob das Gebäude während des An-/Umbaus bewohnt oder unbewohnt ist. 

    Eine Mitteilung darüber an den Gebäude-Versicherer ist unbedingt notwendig.

    Wird das Gebäude weiterhin bewohnt, handelt es sich bei einem Umbau um eine Gefahrerhöhung. Diese muss bedingungsgemäß dem Versicherer gemeldet werden.

    Wird das Gebäude während der Umbauphase nicht mehr bewohnt, erlischt für diese Zeit der Versicherungsschutz. Dies muss natürlich auch dem Gebäudeversicherer gemeldet werden. Normalerweise wird der Vertrag ruhend gestellt, d.h. Sie zahlen keine Beiträge für die Bauzeit und der Versicherer ist nicht im Risiko. Ist das Haus wieder bezugsfertig, teilen Sie dies erneut dem Versicherer mit und er lässt die Gebäudeversicherung wieder aufleben.

    Für die Zeit während des Umbaus eines nicht bewohnbaren Gebäudes können Sie nur über eine Bauleistungsversicherung oder eine Umbaupolice Versicherungsschutz bekommen. Eine Feuerrohbauversicherung über die Gebäudeversicherung ist hier nicht möglich.

 

Dritte Phase:

Rechtsschutzversicherung
Für Neu-, An- oder Umbauten, die eine Baugenehmigung erfordern, wird in Deutschland keine Rechtsschutzdeckung angeboten.

Für Renovierungsarbeiten (ohne Baugenehmigung, Bsp. Malerarbeiten) besteht in der privaten Rechtsschutzversicherung über den Baustein Vertrags- Rechtsschutz, Versicherungsschutz.

Tipp: Wenn Sie ein Haus / eine Wohnung kaufen, gilt folgende Faustregel: Kaufen Sie einen Neubau direkt vom Bauträger ist kein Versicherungsschutz möglich. Kaufen Sie von einem privaten Vorbesitzer, besteht Versicherungs-schutz über den Vertrags-Rechtsschutz.

Nach dem Umbau
Mitteilung an den Gebäudeversicherer, dass das Gebäude bezogen wird und ab sofort der Versicherungsschutz für die Gefahren Feuer/ Leitungswasser/ Sturm, Hagel wieder bestehen soll. Aufgrund der Umbaumaßnahmen muss die Versicherungssumme (die Investitionssumme muss zu dem Wiederaufbauwert der Altbausubstanz mitversichert werden) überprüft und angepasst werden.

Achtung! Bitte Versicherungssummen überprüfen!