Zum “Hab und Gut” gehört alles, was beweglich ist und Sie beim Umzug mitnehmen würden, dies sind:
- Einrichtungsgegenstände wie z. B. Möbel, Teppiche, Gardinen, Bilder
- Gebrauchsgegenstände wie z. B. Geschirr, Bekleidung
- Verbrauchsgüter wie z. B. Nahrungs- und Genussmittel
Die Entschädigung für Bargeld und Wertsachen ist begrenzt auf max. 20 % der gesamten Hausratsumme. Gegen Zuschlag lässt sich die Begrenzung auf bis zu 50 % erhöhen. Einige leistungsstarke Versicherer bieten auch höhere prozentuale Deckungen. Im Rahmen dieser prozentualen Entschädigungsgrenze gibt es weitere Untergrenzen, die max. Entschädigungen festlegen, wenn die Wertsachen nicht in einem Wertschutzschrank verwahrt werden. In den meisten Hausratpolicen sind dies:
- Bargeld bis 1.000 EUR
- Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere bis 2.500 EUR
- Schmuck, Edelsteine, Perlen, Gold, Platin, Münzen, Medaillen, Briefmarken insgesamt bis 20.000 EUR
Versicherte Gefahren
Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Vandalismus nach einem Einbruch
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
In manchen Tarifen sind weitere Gefahren beitragsfrei oder gegen Zuschlag versichert / versicherbar:
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
- Fahrzeuganprall
- Rauch-, Schmor-, Sengschäden