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Beispiel: Auf den frisch aufgetragenen Estrich sind Fußspuren zu erkennen. Die schuldige Person kann nicht ermittelt werden. Der Estrich muss erneuert werden.

Für Schäden die an den

  • Bauleistungen: Bauarbeiten jeder Art
  • Baustoffen: Baumaterialien, die in das Bauwerk eingehen, z.B. Zement, Steine, Stahl usw.
  • Bauteilen: aus Baustoffen vorgefertigte Elemente, die ebenfalls in das Bauwerk eingehen, z.B. Fertigdecken

entstehen, kommt der Versicherer auf.

 

Details zu der Bauleistungsversicherung:

Versicherte Gefahren

  • Böswilligkeit durch Dritte
  • Fahrlässigkeit
  • Höhere Gewalt
  • Folgeschäden durch Konstruktions- und Materialfehler
  • Ungeschicklichkeit

Aufgrund besonderer Vereinbarungen können mitversichert werden:

  • Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen (kann bereits in der Grundabsicherung enthalten sein)
  • Schäden, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen, sind nur dann versichert, wenn diese Gefahren besonders vereinbart wurden. Bei einem Neubau macht es Sinn, hierfür eine Feuerrohbauversicherung abzuschließen, da diese vom Gebäudeversicherer beitragsfrei angeboten wird, wenn Sie die Gebäudeversicherung schon bei Baubeginn bei ihm eindecken.
  • Glasbruch bis zum fertigen Einsatz

Ausschlüsse

  • Mängel an der versicherten Bauleistung, z. B. Wände sind schief
    Diebstahl oder Abhandenkommen von mit dem Gebäude nicht fest verbundenen Sachen
  • Schäden durch normale Witterungseinflüsse, z. B. Regen oder Schnee
  • Krieg, innere Unruhen, Streik, Kernenergie

Versicherungssumme
Setzt sich zusammen aus den Herstellungskosten aller versicherten Bauleistungen sowie aus den Kosten für Baustoffe und Bauteile.

  • Nicht zu berücksichtigen sind Kosten von Leistungen und Sachen, die nicht versichert sind (z.B. Gartenanlagen und Pflanzungen), Grundstücks- und Erschließungskosten sowie
  • Baunebenkosten (z.B. Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren).