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Tierhalterhaftpflicht

Ein Hund erschrickt vor einem herannahenden Fahrradfahrer. Es kommt zur Kollision. Der Fahrradfahrer stürzt schwer und zieht sich einen komplizierten Unterarmbruch zu. Er fordert Schmerzensgeld und den Ersatz der Heilbehandlungs- und Rehabilitationskosten.

Ein Pferd bricht aus seiner Koppel aus. Das Tier gerät auf die nahe gelegene Autobahn. Der entsprechende Autobahnabschnitt muss komplett gesperrt werden, um das Pferd wieder einzufangen. Die Kosten für den Polizeieinsatz und die Einsatzkräfte werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

Der Versicherungsschutz
Nicht alle Haustiere müssen zwangsläufig über eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden. Viele Haustierarten sind im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung (PHV) eingeschlossen (siehe Tabelle unten).

Die wichtigsten und am häufigsten privat gehaltenen Tiere, die nicht über die PHV gedeckt sind, sind Hunde und Pferde. Für sie sollte unbedingt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. In Berlin ist dies für alle ab 01.01.2005 neu angeschafften Hunde mittlerweile sogar gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtversicherung). Die meisten anderen Bundesländer haben entsprechende gesetzliche Vorschriften für so genannte Kampfhunde verabschiedet, bzw. in Vorbereitung.